AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Raumstation & Friends GmbH (im Folgenden Fa. Raumstation & Friends GmbH)

1. Allgemeine Bestimmungen
Unsere Lieferungen und Leistungen – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen zwischen der Fa. Raumstation & Friends GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Erfordernis. Produktangaben in Prospekten oder Angeboten oder Vertragsunterlagen dienen lediglich der Warenbeschreibung und beinhalten keine Zusicherung von Eigenschaften. An Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Fa. Raumstation & Friends GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk. Sofern Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, gelten unsere Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Fa. Raumstation & Friends GmbH behält sich vor nur gegen Vorkasse, Zahlung bei Lieferung oder Nachnahme zu liefern. Mangels besonderer Vereinbarung oder Angaben in unseren Rechnungen sind die Rechnungsbeträge spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei uns maßgebend. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden, ist nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und die ihnen zugrunde liegenden Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit
Lieferungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von uns genannte Fristen und Termine gelten nur annähernd. Sie beginnen mit der Abklärung aller technischen Daten, frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern alle Vertragsvoraussetzungen klargestellt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen wie z.B. Beibringung der behördlichen Bescheinigungen/Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Alle Lieferungsverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Die Fa. Raumstation & Friends GmbH hat nachzuweisen, dass sie alle Dispositionen für eine rechtzeitige Belieferung getroffen hat und eine Behinderung dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und die Leistung der Fa. Raumstation & Friends GmbH wesentlich erschweren und unmöglich machen (z.B. Arbeitsniederlegung, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc.) hat die Fa. Raumstation & Friends GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten; die vorgenannten Fälle höherer Gewalt und sonstiger Behinderungen verlängern die Fristen und verschieben Termine entsprechend ihrer Auswirkung.

5. Entgegennahme, Erfüllung und Abnahme, Stornierung und Rücktritt vom Vertrag
Die Leistung ist vom Kunden entgegenzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist. Teilleistungen sind zulässig. Die Leistung gilt als erfüllt, wenn der Leistungsgegenstand den Bedingungen des Vertrages entspricht oder, falls die Leistung durch den Besteller verzögert bzw. unmöglich gemacht wird, von uns Leistungsbereitschaft gemeldet wurde. Bei ausdrücklicher Vereinbarung einer Abnahme hat der Kunde grundsätzlich den Leistungsgegenstand in unserem Lager abzunehmen. Auf Verlangen ist über die Abnahme ein Protokoll anzufertigen. Wird kein Protokoll angefertigt oder erscheint der Kunde zum Abnahmetermin trotz rechtzeitiger Ladung unter Mitteilung der Folgen des Ausbleibens nicht, gilt der Liefergegenstand als abgenommen. Bei Stornierung oder Rücktritt vom Vertrag oder Nichtabnahme der bestellten Ware, ist der Verkäufer berechtigt 25% des Kaufpreises als Schadensersatz zu fordern. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Gewährleistung
Für Sachmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche Gewähr unter den folgenden Voraussetzungen und im folgenden Umfang: All diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Eine mangelhafte Leistung liegt vor, wenn der Leistungsgegenstand vom Inhalt unserer Auftragsbestätigung, der Auftragsbeschreibung, den Zeichnungen oder sonstigen Vertragsunterlagen abweicht. Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir an der Überprüfung von angeblichen Mängeln gehindert werden oder die von uns verlangten Beweismittel nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Bei gerechtfertigten Leistungsrügen sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde den Preis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Preises zu.

7. Haftungsbegrenzung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten), soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Körperschäden. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Der Aufbau unserer Produkte darf ausschließlich unter Berücksichtigung und Beachtung unserer jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung erfolgen. Ein Einsatz unserer Produkte unter Verwendung von Produkten anderer Hersteller ist nicht zulässig. Eine diesbezügliche Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Unabhängig von der Anspruchsgrundlage haften wir für Sach- und Vermögensschäden sowie für Personenschäden nur im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt je Schadensfall und je Person höchstens EUR 50.000,00. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Verjährung
Soweit nicht anderes vereinbart ist, verjähren – aus welchem Rechtsgrund auch immer – Ansprüche des Kunden, die ihm gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Ablieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Tilgung sämtlicher und gegen den Kunden zustehenden Forderungen, insbesondere aus Kauf, Montage, Fracht unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt unser Eigentum zu verpfänden zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen, es sei denn wir haben dazu unsere ausdrückliche Zustimmung in schriftlicher Form erteilt. Von jeder Beeinträchtigung hat uns der Besteller unverzüglich zu unterrichten. Durch Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung unserer Vorbehaltsware oder durch anderweitige Verfügung entstehende Forderungen gegen Dritte werden schon jetzt an uns abgetreten. Wird unsere Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen Waren oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Wir sind berechtigt die Abtretung bekanntzugeben. Im Verhältnis zum Zweiterwerber gilt der Kunde zur Veräußerung berechtigt, wenn unsere Forderung aus dem Verkauf der Weiterveräußerung befriedigt worden ist. Für den Fall, dass unsere Ware mit einer anderen beweglichen Sache zu einer neuen einheitlichen Sache verbunden oder durch die Verarbeitung oder Umbildung zu einer neuen Sache wird, bleiben wir Eigentümer oder Miteigentümer im Verhältnis des Wertes, den unsere Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung zum Wert der neuen Sache hatte. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder bei sonst vertragswidrigem Verhalten des Kunden, sind wir berechtigt nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Ansprüche. Die Kosten der Rückgabe bzw. Rücknahme hat der Kunde zu tragen. Gleiches gilt, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder anderen Verträgen mit dem Besteller durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird.

10. Allgemeines
Verträge sowie diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte rechtsverbindlich. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine dem Sinn und Zweck der Verträge entsprechende gültige Handhabung. Etwaige Druckfehler in Drucksachen, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler verpflichten uns nicht. Gerichtsstand ist für beide Teile das AG Charlottenburg bzw. das LG Berlin, auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess und für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Für alle Rechtsbeziehungen gilt das deutsche Recht.





Stand: Dezember 2018